Kompostierbarkeit

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Biologische Abbaubarkeit, Kompostierbarkeit und die Kompostierungsnorm EN-13432
Die EN-13432 beschäftigt sich mit der Kompostierbarkeit von Verpackungen. Um dieses Kriterium zu erfüllen, gibt es gewisse Anforderungen, die die Verpackungsmaterialien einhalten müssen.

Das Umweltbundesamt definiert die biologische Kompostierungsnorm nach DIN EN-13432 folgendermaßen: „Bioabbaubarkeit bedeutet, dass sich ein Material nach einer festgeschriebenen Zeit unter definierten  bestimmten Temperatur-, Sauerstoff- und Feuchtigkeitsbedingungen in der Anwesenheit von Mikroorganismen oder Pilzen zu mehr als 90 Prozent zu Wasser, Kohlendioxid (CO2) und Biomasse abgebaut haben muss.“

Hierbei muss noch  zwischen Biologisch-Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit von Produkten unterschieden werden, denn beide Begriffe werden oft als  Synonym füreinander verwendet. Tatsächlich aber müssen biologisch-abbaubare Kunststoffe gar nicht zwangsläufig aus nachwachsenden pflanzlichen Rohstoffen hergestellt worden sein, es besagt nur, dass ein Material unter bestimmten (Umwelt) Bedingungen CO2, H2O, Methan, Biomasse und Mineralsalze freisetzt. Die Kompostierbarkeit eines Produktes dagegen besagt, dass bei richtigen Bedingungen wie Temperatur, Mikroben, Feuchtigkeit und einiges mehr dieses in Kompost übergeht, ohne schädliche Reststoffe freizusetzen.

Eigenschafte und Anfornderungen
Damit eine Verpackung oder ein Produkt nach EN-13432 Zertifikat zertifiziert werden kann, müssen u.a. folgende Eigenschaften und Anforderungen erfüllt werden:

  • Mindestens 90% des organischen Materials müssen nachweisbar innerhalb von 6 Monaten in CO2 biodegradiert sein

  • Nach 3 Monaten Kompostierung und anschließender Absiebung durch ein Sieb mit 2mm Maschenweite dürfen nicht mehr als 10% Rückstände der Originalmasse verbleiben

  • Praktische Prüfung der Kompostierbarkeit im Technikumsmaßstab (oder einer Praxisanlage): es dürfen keine negativen Einwirkungen auf den Kompostierprozess erfolgen

  • Kompostanwendung: Untersuchung des Effekts von resultierenden Komposten auf das Pflanzenwachstum (agronomischer Test), Ökotoxizitätstest

  • Schwermetalle ? Die maximum Concentration von Schwermetalle sowie (Cu, Zn, Ni, Cd, Pb, Hg, Cr, Mo, Se, As) und Florine, dürfen nicht überschritten werden.


DIN EN-13432 anerkannte Produkte tragen das “Keimling-Logo” als offizielle Zertifizierung.


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