Im letzten Jahr haben wir uns in diesem Artikel bereits mit dem bevorstehenden Verbot von bestimmten Einwegprodukten aus Plastik in Europa beschäftigt. Ab dem 3. Juli 2021 nun treten die neuen Maßnahmen der Europäischen Kommission in Kraft, die die Verwendung von Einwegkunststoffen, insbesondere zur Reduzierung der Verschmutzung der Gewässer, verbieten. Dieses Verbot ist in der "Einweg-Kunststoffrichtlinie" zusammengefasst, international wird dies auch häufig unter dem Schlagwort Single Use Plastic (SUP) verwendet. Diese Richtlinie beschäftigt sich mit der Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Für einen großen Teil der Produkte bietet Bio Futura seit über einem Jahrzehnt nachhaltige Alternativen an. Darüber hinaus werden derzeit von den nationalen Länder-Regierungen weitere Maßnahmen entwickelt, um durch die Bereitstellung von Informationen über wiederverwendbare Alternativen und mit einer verbesserten Recycling Infrastruktur zu einem verstärkten Bewusstsein der Verbraucher beizutragen.
Mit unserem Fachwissen und unserer maßgeschneiderten Beratung helfen wir unseren Kunden, den Wechsel zu Produktalternativen und kompostierbaren Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen zu erleichtern. So stellen wir bereits jetzt sicher, dass Sie alle Maßnahmen und Anforderungen rechtzeitig erfüllen. Es versteht sich von selbst, dass unser unveränderter Fokus einerseits auf nachhaltiger Beschaffung, hoher Produkt-Qualität und andererseits aber auch auf Wiederverwendung und/oder Kompostierung und Recycling liegt.